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#21 |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 28.10.2003
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der HERR wird dich strafen, HERRetiker, indem ER einen blitz schickt, der
dich beim scheißen treffen wird!
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http://a-real-plank-geocaching.blogspot.com/ |
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#22 | |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 04.03.2007
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![]() Zitat:
Vermutlich bin ich aber durch das permanente Aufsetzen von STABIL hinreichend geschützt. ![]() ![]() Zur Sache: Die Frage, Mathilde, scheint mir also rechtlich nicht, ob es ein Betretungsrecht im Wald gibt, sondern inwieweit dieses durch die Eigentümer und/oder Jagdpächter eingeschränkt werden kann; oberhalb des Waldes ist die Frage nach allfälligen Gewohnheitsrechten (v.a. in Tirol) virulent - und offensichtlich noch nicht bis zum OGH durchjudiziert. Gesellschaftspolitisch ist anzunehmen, dass wir uns eher in Richtung Stärkung des Eigentumsrechtes (und damit logischerweise Einschränkung der Betretungsrechte) bewegen. Ich hab den dringenden Verdacht(*), dass das dumme (uneinsichtige, widerrechtliche, ungeschmeidige) Verhalten einiger Geocacher/innen wesentlich dazu beiträgt. Aktuelle Beispiele (auch aus diesem Forum): Cachesuche mit Geländewagen/Mountainbike im Wald; Nachtcaches mit Reflektoren, die auf Bäumen befestigt sind; Baumklettercaches. i. (*) Ja, cézanne hat das hier -leider ohne viel Erfolg- schon seit Jahren postuliert. |
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#23 |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 04.03.2007
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#24 | ||
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 04.03.2007
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![]() Zitat:
Zitat:
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#25 |
Benutzer
Geocacher
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Beiträge: 62
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Zitat von IME
"Ein grundsätzliches Betretungsrecht der freien Natur wie von Konsument herbeigesehnt gibt es nicht und wird es hiezulande vermutlich auch nie geben" Wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt sie noch - Caches im Wald - und bisher wurde ich nie gehindert querfeld durch den wald zu laufen ![]() Happy caching
__________________
lg Mathilde |
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#26 | |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 04.03.2007
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#27 |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
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Zum Rudeln gibt es auch Jagdgesetze, wo z.B. in NÖ von "vorsätzlicher Beunruhigung des Wildes" die Rede ist.
PlanetEarth |
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#28 | |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
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![]() Zitat:
Mir ist auch nicht klar, ob Wildschutzgebiete so gekennzeichnet sein muessen, dass man bemerkt, wenn man dort landet. (Das ist eine vom ersten Punkt unabhaengige Frage.) Weisst Du mehr dazu? Cezanne |
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#29 |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
Registriert seit: 28.10.2003
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Beiträge: 4.151
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Mir ist nur der Fall bekannt, wo touristische Fahrten zu Fütterungen angeboten wurden. Diese wurden dann mit obiger Begründung untersagt.
Ich habe mich vielleicht auch nicht eindeutig ausgedrückt. Natürlich kann auch eine einzelne Person Wild beunruhigen, mir scheint das aber durch ein Rudel viel wahrscheinlicher. PlanetEarth |
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#30 | |
Erfahrener Benutzer
Geocacher
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![]() Zitat:
Cezanne |
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